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LG Berlin, 18.03.2004 - 7 S 57/03 |
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Kurzfassungen/Presse
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 7 (Kurzinformation)
Grobe Fahrlässigkeit bei Einbruchsdiebstahl
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …
Auszug aus LG Berlin, 18.03.2004 - 7 S 57/03
Unter "Herbeiführen" iSv. § 61 VVG wird in der Diebstahlversicherung allgemein "die deutliche (erhebliche) Unterschreitung des versicherungsvertragsgemäß vorausgesetzten Standards an Sicherheit gegenüber der Diebstahlgefahr" verstanden (z. B. BGH VersR 1984, 29; VersR 1989, 141; KG VersR 1996, 972). - BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87
Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl
Auszug aus LG Berlin, 18.03.2004 - 7 S 57/03
Unter "Herbeiführen" iSv. § 61 VVG wird in der Diebstahlversicherung allgemein "die deutliche (erhebliche) Unterschreitung des versicherungsvertragsgemäß vorausgesetzten Standards an Sicherheit gegenüber der Diebstahlgefahr" verstanden (z. B. BGH VersR 1984, 29; VersR 1989, 141; KG VersR 1996, 972). - KG, 07.10.1994 - 6 U 4056/93
Teppich; Lagern; Keller; Lattenverschlag; Mehrfamilienhaus; Fahrlässigkeit; …
Auszug aus LG Berlin, 18.03.2004 - 7 S 57/03
Unter "Herbeiführen" iSv. § 61 VVG wird in der Diebstahlversicherung allgemein "die deutliche (erhebliche) Unterschreitung des versicherungsvertragsgemäß vorausgesetzten Standards an Sicherheit gegenüber der Diebstahlgefahr" verstanden (z. B. BGH VersR 1984, 29; VersR 1989, 141; KG VersR 1996, 972).